Gruppentrainings
Bei mir kannst du an folgenden
Gruppentrainings teilnehmen:
als Hundekurse vom Veterinäramt anerkannt
Vorgaben zur Hundeausbildung
im
Kanton Zürich
Die revidierte Hundeverordnung ist noch nicht in Kraft. Deshalb ist die Hundeausbildung im Kanton Zürich aktuell für alle Hunde obligatorisch, die nicht als kleinwüchsig gelten.
Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind.
Die abschliessende Liste der kleinwüchsigen Hunderassen findest du auf der Webseite vom Veterinäramt Zürich:
Achtung: «Kleinwüchsig» ist nicht gleichbedeutend mit der Einteilung «Klein» bei AMICUS. Die Grösseneinteilung bei AMICUS ist somit nicht ausschlaggebend in Bezug auf die Ausbildung.
Änderung Ausbildungspflicht Hunde
Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung (voraussichtlich am 1. Juni 2025) ändert sich die Ausbildungspflicht für Hunde. Für Ersthundehaltende gibt es einen theoretischen Kurs mit abschliessender Prüfung und neu müssen alle Hunde, egal ob gross oder klein, einen Ausbilungskurs besuchen.
Das Veterinäramt hat die Lernziele und die Ausbildungsinhalte für die theoretische Hundeausbildung sowie die Lernziele für die praktische Hundeausbildung festgelegt. In einem zweiten Schritt werden die Lernziele und Ausbildungsinhalte in einer Präsentation und in einem Booklet erläutert.
Mitteilung Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion, Veterinäramt vom 04.12.2024
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